Montag, 17. Juli 2017

Der lange Marsch durch die Institutionen

Inzwischen als geheilt entlassen, wenn auch mit ein paar mehr Ersatzteilen im Körper, kann ich mich wieder intensiver um Kiri kümmern. Doch zuerst meldete der Trailer Handlungsbedarf an.

1.Akt

Wir hatten uns den Bootstrailer letztes Jahr von DAV in Limburg bauen lassen. DAV hat ihn dann auch beim TÜV vorgeführt und die Zulassungsbescheinigung austellen lassen - als Bootstransporter. Wie sich inzwischen herausgestellt hat, war das falsch. Jedenfalls gab es dann auf der Zulassungsstelle eine längere Diskussion (1 Antragsteller, drei Sachbearbeiter), ob der Hänger ein grünes oder ein schwarzes Nummerschild bekommt. Ich hatte schon vorsichtshalber eine Hängerversicherung bei der HUK abgeschlossen. Die Entscheidung fiel dann für das schwarze Nummernschild, also steuer- und versicherungpflichtig. Mir war dabei auch wohler, denn in Internetforen geistern schreckliche Mutmaßungen umher, was einem bei einem grünen Nummernschild alles passieren kann. Steuerhinterziehung ist zwar für viele ein Kavaliersdelikt, kann aber doch unangenehm werden.
Einige Wochen später hatte ich dann auch für das Boot eine Haftpflichtversicherung bei Gallion abgeschlossen. Und siehe da, der Hänger war mit eingeschlossen. Brauche ich dann noch die separate Hängerversicherung? Ein genauerer Blick in die HUK-Versicherungspolice klärte mich auf: Bootstrailer sind von der Versicherung ausgeschlossen! Kurzerhand habe ich die HUKVersicherung gekündigt, auch weil die Versicherungspolice des Zugfahrzeugs sagte, dass Anhänger mit in der Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs eingeschlossen sind, solange sie angekuppelt sind.

2. Akt

Gelegentlich bin ich dann bei der Zulassungsstelle vorbei und habe mitgeteilt, dass ich die ursprüngliche Versicherung gekündigt habe und der Hänger beim Boot mitversichert ist. Ja, okay, dann müsste das aber der Bootsversicherer auf elektronischem Wege mitteilen. Ich habe dann Gallion angerufen und um entsprechende Aktion gebeten. Der freundliche Herr am anderen Ende der Leitung erklärte mir, das könnten sie gar nicht, sie hätten überhaupt keine Einrichtung dafür. Für was dann der Einschluss des Hängers gut sein soll, war mir zu dem Zeitpunkt nicht ganz klar. Ich habe dann beschlossen, die Sache erstmal auf sich beruhen zu lassen.

3. Akt

Bis dann vorletzten Freitag ein Schreiben von der Zulassungstelle kam. Darin wurde mir eine Strafe von €300 und die Stilllegung des Hängers in Aussicht gestellt. Die Gebühr von €43 für dieses Schreiben sei sofort zu bezahlen. Da hilft wohl nichts, dachte ich und schloss gleich am Montag bei der DEVK eine Hängerversicherung ab, auch wenn der Hänger nun dreifach versichert war. Diesmal habe ich das Kleingedruckte genauer gelesen.
Am Dienstag erhielt ich einen Anruf von der Zulassungsstelle, sie hätten einen Fehler gemacht. Ich möchte doch mit dem schwarzen Nummernschild vorbeikommen, es würde in ein grünes Nummerschild umgetauscht. Bootsanhänger bekämen immer ein grünes Nummernschild.
Am Mittwoch war ich auf der Zulassungsstelle. So weit lief alles gut, nur hatte ich in der Hektik statt des Fahrzeugscheins den Fahrzeugbrief mitgenommen. Aktion abgebrochen.
Am Donnerstag war ich wieder auf der Zulassungsstelle mit dem Fahrzeugschein und meinem immer noch schwarzen Nummernschild. Wie der Zufall so spielt, diesmal bei der Sachbearbeiterin, die den Hänger vor einem Jahr zugelassen hatte und sich noch an den Fall erinnerte. Sie holte dann die Zulassungsbescheinigung hervor und meinte: Wir haben doch alles richtig gemacht, hier steht "Bootstransporter" und nicht "SDAH f. SPORTGERÄTE". Nur letzteres würde für ein grünes Kennzeichen berechtigen. 
Alles für die Katz? Von wegen, jetzt wurde es erst richtig interessant. Ich fragte, wie denn ein Sportgerät definiert sei, wir wollten mit dem Boot eher keine Regatta fahren sondern unsern Urlaub darauf verbringen, und wenn Sportgerät, was dürfte an Bord sein, ohne mit dem Fiskus in Konflikt zu geraten. Das wüsste sie auch nicht, meinte sie, aber wir hätten Glück, der Zoll wäre im Haus (öffentliche Zollsprechstunde - ich wusste gar nicht, dass es sowas gibt). Also sind wir beide in die Zollsprechstunde marschiert, während im Wartebereich der Zulassungsstelle allmählich die Sitzplätze knapp wurden.
Die Auskunft vom Zoll war kurz, knapp und erleuchtend. Ja, ein Boot sei als Sportgerät anzusehen, auch wenn man darauf seinen Urlaub verbringt. Und ja, man darf Gegenstände des Törnbedarfs an Bord haben. Was man nicht darf, ist damit Güter zu transportieren wie Vieh, Möbel, Elektrogroßgeräte, etc.
Also wurde beschlossen, den Hänger umschlüsseln zu lassen. Dazu musste ich zum TÜV. In zehn Minuten und unter Zahlung von €40 war das erledigt. Nun mit der geänderten Zulassungsbescheinigung zurück zur Zulassungsstelle. Nach Zahlung von weiteren €15 sollte ich dann den neuen Fahrzeugbrief erhalten (Haben Sie den alten dabei? Hatte ich natürlich nicht.) und durfte dann mit dem schwarzen Schild zum Schilderladen, die für €3 den Farbwechsel vornahmen. Der neue Brief ist jetzt bei der Zulassungsstelle hinterlegt und muss gelegentlich von mir noch abgeholt werden. Die DEVK-Versicherung konnte ich noch stornieren.

Insofern ist die Sache doch noch ganz gut ausgegangen. Die verschiedenen Gebühren kann ich verschmerzen - immerhin spare ich für die nächsten Jahre die Kfz-Steuer und die Versicherung. Der Hänger ist - wenn angekuppelt - mit dem Zugfahrzeug versichert, und - wenn abgekuppelt - mit dem Boot. Und ich weiß nun, was auf einem Trip ins Boot gehört und was ins Auto...

Nachtrag:
Die 43 Euro Mahngebühr hat die Zulassungsstelle inzwischen zurückerstattet.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen